Mercedes-Benz

Das wird meiner!

Aus gutem Grund.
Das wird meiner! Startbild

Es ist kein Wunder, dass unsere jungen Gebrauchten dauerhaft auf der Erfolgsspur fahren.

Unter den schon sprichwörtlichen Eigenschaften eines Mercedes-Benz ragen Qualität und Wertbeständigkeit besonders heraus. Zudem können Sie ständig aus einer Vielzahl von

• gepflegten Jahreswagen,
• exklusiven Werkswagen und
• günstigen Gebrauchtwagen aus Autovermietungen und Flotten

wählen. Alle sind so gut wie neu, bestens gepflegt und preislich mehr als attraktiv.

Gute Gründe, jetzt Ihren jungen Gebrauchten Probe zu fahren!

Einfach elektrisierend.

Das wird meiner! Umweltbonus

Jetzt einen jungen Gebrauchten mit Plug-in Hybrid oder vollelektrischem Antrieb
kaufen und vom Umweltbonus* profitieren.

Plug-in Hybrid Fahrzeuge* 1.875,- € Herstelleranteil am Umweltbonus.
Vollelektrische Fahrzeuge* 2.500,- € Herstelleranteil am Umweltbonus.

* Der Kauf und die Zulassung von vollelektrischen und Plug-In-Hybrid Fahrzeugen wird im Rahmen des Umweltbonus in Deutschland gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Fahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Im Rahmen der "Innovationsprämie" wird der Bundesanteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt.

Für neue vollelektrische Fahrzeuge, welche bis zum 31.12.2022 zugelassen werden, mit einem Nettolistenpreis von < 40.000 € beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 9.000 € (Bundesanteil: 6.000 €, Herstelleranteil: 3.000 €), bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von > 40.000 € bis max. 65.000 € beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 7.500 € (Bundesanteil: 5.000 €, Herstelleranteil: 2.500 €).

Für neue Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, welche bis zum 31.12.2022 zugelassen werden, mit einem Nettolistenpreis von < 40.000 € beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ aktuell 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €), für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von > 40.000 € bis max. 65.000 € beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ aktuell 5.625 € (Bundesanteil: 3.750 €, Herstelleranteil: 1.875 €).

Die Bundesregierung hat eine Anpassung der Förderung zum 01.01.2023 angekündigt. In welcher Höhe und unter welchen konkreten Bedingungen der Umweltbonus nach dem 31.12.2022 gewährt wird und ob die Förderung von Plug-In-Hybriden weiter fortgeführt wird wurde noch nicht verbindlich bekanntgegeben. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Website des BAFA.

Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für vollelektrische und Plug-in-Hybrid Leasing- und junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der "Innovationsprämie" bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Website der BAFA abrufbare Richtlinie geregelt. Anträge auf Förderung mit verdoppeltem Bundesanteil im Rahmen der „Innovationsprämie“ müssen bis einschließlich 31.12.2022 beim BAFA gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.